BEHANDLUNGEN NACH ÄRZTLICHER VERORDNUNG:
(Stand 01.01.2024 - Änderungen vorbehalten - Angaben ohne Gewähr)
Bitte um Beachtung, dass die ärztliche Verordnung VOR Behandlungsbeginn vorliegen und eventuell bewilligt sein muss!
Bei Heilmassage wird ein Teilbetrag der Behandlungskosten von den öffentlichen Krankenkassen refundiert.
Private Zusatzkrankenversicherungen übernehmen je nach Vertrag bis zu 100% der Behandlungskosten.
Nähere Informationen bezüglich der Vorgangsweise, Bewilligung und Höhe der Refundierung erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer privaten Zusatzkrankenversicherung!
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Behandlungsbeginn!